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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotel-/Hostelaufnahmevertrag der PA Hotel Residenz GmbH
Stand: 01.12.2009

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotel-/Hostelaufnahmeverträge/Beherbergungsverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Jaeger’s Hostel GmbH (nachfolgend kurz „Hotel“) unter der folgenden Firmierung:

Jaeger’s Hostel GmbH
Senefelderstr. 3
D-80336 München

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Reservierungsbestätigung des Hotels ein Hotel-/Hostelaufnahmevertrag/Beherbergungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
4. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähigen Personen getätigt werden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Das Hotel ist aus wichtigem Grund berechtigt, Gäste zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel bzw. Pension vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hotel Regressansprüche gestellt werden können (wenn die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist).

3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anheben.
5. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
6. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine komplette Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig
zu stellen und eine sofortige Zahlung zu verlangen.
8. Bei Gruppen ab 10 Personen wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 100 Prozent des gesamten Buchungsbetrages 4 Wochen nach Bestätigung der Buchung fällig. Bei kurzfristigen Gruppenbuchungen innerhalb von 8 Wochen vor Anreise entfällt die Anzahlung und der gesamte Buchungsbetrag wird in voller Höhe sofort nach Bestätigung der Buchung fällig.
9. Der Gesamtbetrag (abzüglich der Vorauszahlung) ist, wenn nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise fällig.
10. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen des Hotels)

1. Die Buchungen von Zimmern sind für beide Seiten, Hotel und Kunde/Gast nur dann verbindlich wenn eine bestätigte Buchung in Schriftform, Fax oder Email dem Kunden/Gast und dem Hotel vorliegt.
2. Grundsätzlich ist eine kostenfreie Stornierung der Buchung von einzelnen Zimmern von Kunden/Gästen bis 48 Stunden vor Beginn des Anreisetages möglich. Diese Bedingung gilt nicht für Buchungen von Reisegruppen größer als 10 Personen sowie zu Messen (Bauma, Ispo, Kirchentag etc.) oder zum Oktoberfest. Ist keine abweichende Anreiseuhrzeit im Vorfeld vereinbart worden, sind Zimmer ab 20 Uhr als storniert zu betrachten. Bei Stornierung von einzelnen Zimmern durch Kunden/Gäste innerhalb von zwei Tagen oder bei Nichtanreise innerhalb von zwei Tagen wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% erhoben.
3. Für Reisegruppen gelten folgende grundsätzliche Stornobedingungen, sofern nichts anderes mit der Buchungsbestätigung vereinbart wurde:

  • Gruppen mit 10-20 Personen:

Der Gesamtbetrag der Buchung ist bis spätestens einen Monat vor Anreise per Überweisung zu begleichen. Bis dahin sind Stornierungen kostenfrei möglich. Auf Stornierungen, die später als einen Monat vor Anreise erfolgen, werden Stornogebühren in Höhe von 100% des Übernachtungspreises erhoben.

  • Gruppen mit 20-50 Personen:

50% des Gesamtbetrages der Buchung sind zwei Monate vor Anreise per Überweisung zu begleichen, die restlichen 50% bis spätestens einen Monat vor Anreise. Stornierungen sind bis zu zwei Monate vor der Anreise kostenfrei möglich. Bis zu einen Monat vor Anreise können bis zu 50% des Kontingents kostenfrei storniert werden. Alle weiteren bzw. später erfolgten Stornierungen werden mit Stornogebühren von 100% berechnet.

  • Gruppen ab 50 Personen:

50% der Gesamtsumme der Reservierung sind zwei Monate vor Anreise fällig, der Restbetrag einen Monat vor Anreise. Es können bis zu 10% des Gesamtkontingents laut Auftrag bis zu einem Monat vor Anreise storniert werden. Alle weiteren bzw. später erfolgten Stornierungen werden mit Stornogebühren von 100 % berechnet.

4. Zu Messeterminen sowie zum Oktoberfest ist keine kostenfreie Stornierung möglich. Bei Stornierung von einzelnen Zimmern zu diesen Zeiträumen, erhebt das Hotel eine Stornogebühr in Höhe von 100%.
5. Das Hotel haftet nicht bei Stornierungen durch höhere Gewalt. Hier gelten die regulären unter Punkt 2 bis 4 aufgeführten Stornierungsbedingungen.
6. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Die mit der Buchungsbestätigung und bei Vertragsabschluss vereinbarten abweichenden Stornobedingungen haben Vorrang zu den Stornobedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Stornierungen müssen fristgemäß in schriftlicher Form, Email oder Fax dem Hotel gegenüber angezeigt werden.

V. Rücktritt des Hotels

1. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 7 und 8 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt; ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt; das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen; der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen kann das Hotel bestimmen, in welcher Aufteilung
die Gäste untergebracht werden. Das Hotel wird Wünsche jedoch nach Möglichkeit berücksichtigen. Die genaue Aufteilung der Zimmer (Einzel-, Doppel-, Mehrbettzimmer) ist der Reservierungsbestätigung zu entnehmen.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine garantierte Buchung vorliegt, die durch Angabe einer Kreditkarte oder einer Vorrauszahlung gewährleistet wurde, hat das Hotel
das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt werden. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 70 Prozent und
nach 18.00 Uhr 100 Prozent des vollen gültigen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
5. Bei Gruppen ab 10 Personen ist dem Hotel spätestens bei Anreise eine Liste aller Teilnehmer mit vollem Namen und Geburtsdatum auszuhändigen.
6. Überschreitet die Gesamtzahl der Gäste die vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Gäste kein Anspruch auf Unterbringung.

VII. Sonstige Bestimmungen

1. Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages und kann über die Webseite des Hotels herunter geladen oder beim Hotel erfragt werden. Gruppen ab 10 Personen müssen die Hausordnung spätestens bei Anreise unterschreiben.
2. Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung in den Schlafsälen nicht gestattet. In allen anderen Zimmertypen dürfen nicht volljährige Personen nur in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person oder mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten übernachten.
2.1 In Mehrbettzimmern und in den Schlafsälen gilt eine Altershöchstgrenze von 35 Jahren für Individualreisende.
3. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
4.Medizinischen Großgeräten sind nur in privaten Zimmern erlaubt.
5. Bei Buchung von Übernachtung mit Frühstück wird das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht. Bei Buchung von Halb- oder Vollpension wird als erste Mahlzeit, sofern nichts anderes vereinbart, Abendessen gereicht. Bei Halbpension endet die
Buchung mit Frühstück, bei Vollpension endet die Buchung mit Mittagessen bzw. Lunchpaketen. Bei Vereinbarungen von Halb bzw. Vollpensionen werden die Essenszeiten spätestens bei Ankunft der Gruppe festgelegt.

VIII. Haftung und Verjährung

1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden haftet der Gast. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise der Gruppe eine Kaution in Höhe von 10,00 Euro pro Person, jedoch maximal 500,00 Euro pro Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern dem Hotel kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
3. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
4. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
5. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. 2.000,00 Euro für Sachschäden und auf max.3.000,00 Euro für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
9. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach zwei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden
Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

XI. Schlussbestimmungen

1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand
des Gastes anhängig zu machen.
4. Für Buchungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.